Keiner der den Erblasser behandelnden Ärzte haben im Übrigen bestätigt, dass der Erblasser nicht mehr nach seinem freiem Willen gehandelt habe oder einer Willensbeeinflussung durch die Berufungsbeklagte nicht mehr habe widerstehen können. Vielmehr bestätigte Dr. med. Christoph Frehner, das Auftreten von A habe auf ihn sehr selbständig und unabhängig gewirkt und es für ihn keinen Hinweis dafür gegeben habe, dass er sich habe manipulieren lassen. Auch nach Angaben von Dr. med.