Der Erblasser begünstigte bereits im Jahr 2007 diejenige Person, welche ihm damals nahestand und verzichtete damit bewusst auf die gesetzliche Erbfolge, wonach der Berufungskläger als sein Bruder sein ganzes Erbe angetreten hätte. Die seit Ende 2007 bestehende Bekanntschaft mit der Berufungsbeklagten hat sich über die Jahre hinweg dahingehend vertieft, dass der Erblasser sich für die letzten Monate seines Lebens entschieden hat, diese mit der Berufungsbeklagten bzw. in deren Betreuung zu verbringen. Die Beziehung des Erblassers zur Berufungsbeklagten wurde von Dr. med. Christoph Frehner