43 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang ein Einfluss ausgeübt wurde, wenn die Umstände es als höchst wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. BGer 5A_748/2008 E. 5.3). Wo ein Testament zugunsten einer dominanten Person im Umfeld errichtet wird, ist zu prüfen, ob ausgehend von der Lebensauffassung des Erblassers ein nachvollziehbares schützenswertes Motiv vorhanden ist (vgl. HONSELL/VOGT/GEISER (HRSG.), a.a.O., Art. 467/468 N 16).