Auch Dr. med. Peter Staub, welcher den Erblasser vor seinem Ableben als letzter Arzt betreut hat, bestätigt nicht, dass sich der Erblasser in einem allgemeinen Gesundheitszustand befand, welcher aus medizinischer Sicht mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer permanent vorhandenen Beeinträchtigung seiner geistigen Fähigkeiten führte. Vielmehr bestärkt er, dass der Erblasser auch noch im Mai 2011, also nach Errichtung des öffentlich beurkundeten Testaments, jeweils eindeutig und klar seine Wünsche betreffend medizinische Behandlung geäussert hat.