4.7. Schliesslich berichtet Dr. med. Peter Staub, Spital Herisau, in seinem Schreiben vom 7. November 2012 an die Berufungsbeklagte (bekl. act. 11), dass er A am 28. Januar 2011 kennengelernt und eine Gallengangsuntersuchung mit Ableitung des Gallengangs (ERCP) durchgeführt habe. Der Wunsch des Patienten sei nach keinem definitiven, dauerhaft liegenden Stent gewesen und er habe auch keine Operation oder Chemotherapie gewünscht. Am 28. April 2011 sei der Patient von Dr. med. Franziska Keller zur notfallmässigen Beurteilung/konsiliarischen Untersuchung und Kontrolle des Stents in die Sprechstunde zugewiesen worden.