4.6. Die letzte ärztliche Konsultation vor Errichtung des öffentlich beurkundeten Testaments, nämlich rund eine Woche zuvor, hatte der Erblasser am 24. März 2011 bei Dr. med. Franziska Keller. Diese hielt in ihrem Schreiben vom 8. Juni 2012 fest, dass A vom 17. März 2011 an ihr Patient gewesen sei und sie ihn mehrere Male gesehen habe. Er habe sie während der Konsultation am 24. März 2011 dezidiert gefragt, ob sie das Gefühl hätte, er wäre zurechnungsfähig, da er sein Testament umändern wolle. Es hätte keinen Sinn, dies zu tun, wenn sie der Meinung wäre, er wäre nicht zurechnungsfähig.