Andreas King konkret zu den möglichen Auswirkungen bei dessen Einnahme durch den Erblasser geäussert. Auch liegen keine Beweise vor, ob der Erblasser dieses Schmerzmittel, welches er lediglich in Reserve verschrieben erhalten hat, auch effektiv eingenommen hat. Schliesslich ist zu beachten, dass die Beurteilung von Dr. med. Andreas King aufgrund einer einmaligen, 25 Minuten dauernden Konsultation und 18 Tage vor der Testamentserrichtung abgegeben worden ist. Auch gab er an, dass weitere Hinweise auf Urteilsunfähigkeit nicht bestehen würden. Zusammenfassend hat auch Dr. med. Andreas King