Entsprechend sei eine Aussage bezüglich der Urteilsfähigkeit am 1. April 2011 mit Vorsicht zu machen. Aufgrund des Verlaufes der Erkrankung mit Vergleich der Beschreibung im Kantonsspital St.Gallen und in der Lukas Klinik sei von einer sehr langsamen Erholung des geistigen Zustandes von A auszugehen. Entsprechend sei aus seiner Sicht wenig wahrscheinlich, dass sich der gesundheitliche Zustand im Zeitraum vom 14. März bis 1. April 2011 erheblich verbessert habe. Zum Zeitpunkt der Konsultation sei seines Erachtens die Handlungs- und Urteilsfähigkeit von A aufgrund seiner Erkrankung sicher als erheblich eingeschränkt zu beurteilen.