gewesen, ob der Patient trotz mehrfacher Erklärungen der Diagnose, der entsprechenden Therapie und der Zusammenhänge diese habe verstehen können. Auch aus seinen Antworten und Gesten habe nicht sicher geschlossen werden können, dass der Patient die entsprechenden Fragen verstanden hätte, und seinen Willen hätte äussern können. Er habe den Patienten einmalig am 14. März 2011 gesehen und beurteilt, danach sei der Kontakt zum Patienten abgebrochen. Entsprechend sei eine Aussage bezüglich der Urteilsfähigkeit am 1. April 2011 mit Vorsicht zu machen.