4.5. Der Erblasser hatte am 14. März 2011, zehn Tage nach Austritt aus der Rheinburg- Klinik Walzenhausen, bei Dr. med. Andreas King, Facharzt für innere Medizin FMH, eine einmalige Konsultation. Im Schreiben an die Vormundschaftsbehörde vom 9. April 2011 (kläg. act. 28), welches jedoch nicht versandt worden ist, führte Dr. med. Andreas King aus, dass die Handlungs- und Urteilsfähigkeit von A aufgrund seiner Erkrankung sicher eingeschränkt zu beurteilen sei. Insbesondere die Artikulation und somit auch die Kommunikation mit A seien massiv eingeschränkt.