Aufgrund dieses Arztberichts kann nicht geschlossen werden, dass die Urteilsfähigkeit des Erblassers zu den Zeitpunkten der Konsultationen bei Dr. med. Kurt Balmer vor der öffentlichen Testamentsbeurkundung und auch danach, an der letzten Konsultation vom 17. April 2011, eingeschränkt gewesen wäre.