4.4. Am 12. März 2011 war der Erblasser vier Tage nach seinem ersten Besuch vom 8. März 2011 in der Praxis von Dr. med. Kurt Balmer, Facharzt FMH für Allgemeinmedizin. Dieser bestätigte der Berufungsbeklagten mit Schreiben vom 1. Juni 2012, dass ihr verstorbener Lebenspartner A an einer Aphasie gelitten habe, aber jeweils adäquat auf Fragen, die er an ihn gerichtet habe, reagiert habe. Das Verhalten von A habe zu keinen Zweifeln Anlass gegeben. Daher habe er sich auch die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit nicht gestellt und habe diese auch nicht geprüft, weil die geklagten Leiden von anderer Art gewesen seien.