A habe mehrmals intensiv geäussert und auf seine Art unmissverständlich (mit Mimik, Gestik und Stimmmodulation) den Wunsch geäussert, die Klinik so bald als möglich verlassen zu wollen. Die Äusserung A‘s von Gründen dafür sei verbal nicht möglich gewesen (seine Vermutungen würden dahin gehen, dass er generell schulmedizinische Leistungen verweigert habe und dass er gewusst habe, an einem potentiell tödlichen bösartigen Krebs zu leiden). Gemäss seiner Einschätzung sei keine Depression vorgelegen.