Aus seiner Erfahrung sei dies auch vier Wochen nach der Hospitalisation in der Rheinburg-Klinik kaum denkbar. Er würde aber glauben, dass der Patient in der Lage gewesen sei, die Bedeutung eines Testaments zu erkennen und den Inhalt im Groben abzuschätzen. In diesem Sinne hätte er den Patienten für urteilsfähig gehalten. A habe mehrmals intensiv geäussert und auf seine Art unmissverständlich (mit Mimik, Gestik und Stimmmodulation) den Wunsch geäussert, die Klinik so bald als möglich verlassen zu wollen.