Die Frage, ob er den Patienten so klar urteilsfähig halte, dass er knapp einen Monat später sein Vermögen mit in- und ausländischem Besitz unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen mit freiem, klarem Willen vermachen konnte, könne nicht eindeutig beantwortet werden. Aus seiner Sicht sei sicher, dass der Patient während der stationären Hospitalisation in der Rheinburg-Klinik zum Aufsetzen und zum genauen Verständnis eines Testamentes alleine nicht in der Lage gewesen sei. Aus seiner Erfahrung sei dies auch vier Wochen nach der Hospitalisation in der Rheinburg-Klinik kaum denkbar.