Eine Artikulation im Sinne einer klar artikulierten verbalen Ausdrucksweise sei nicht möglich gewesen. Er habe nicht alle Fragen sofort verstanden, hingegen sei das Sprachverständnis für einfache, situativ eingebettete Fragen erhalten gewesen. Die Frage, ob er den Patienten so klar urteilsfähig halte, dass er knapp einen Monat später sein Vermögen mit in- und ausländischem Besitz unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen mit freiem, klarem Willen vermachen konnte, könne nicht eindeutig beantwortet werden.