Zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich mit Schreiben vom 20. Januar 2012 beantwortete der Chefarzt der Rheinburg-Klinik Walzenhausen, Dr. med. Martin Rutz, dem Rechtsvertreter des Berufungsklägers dessen Fragen wie folgt: A habe über Schmerzen, insbesondere Bauchschmerzen, geklagt, welche mit verschiedenen Schmerzmitteln behandelt worden seien. Er sei während der ganzen Hospitalisation bei klarem Bewusstsein gewesen. Eine Artikulation im Sinne einer klar artikulierten verbalen Ausdrucksweise sei nicht möglich gewesen.