Er habe keine Verlegung auf die Stroke Unit in Basel gewünscht. Die Hemiplegie sei nach drei Tagen soweit gebessert, dass er wieder habe gehen können. Er habe zunächst nicht in eine neurologische Rehabilitation gehen wollen, habe dann jedoch eingewilligt, dies zumindest für eine Woche probieren zu wollen. Der Erblasser konnte somit bereits kurz nach dem Schlaganfall seinen Willen bilden und diesen Dr. Mösch gegenüber kommunizieren. Dem Bericht von Dr. Mösch kann demnach nicht entnommen werden, dass sich der Erblasser während des Aufenthalts in der Lukas Klinik bis 24. Februar 2011 in einem dauernden Zustand eines geistigen Abbaus befand.