So habe der Erblasser geäussert, er müsse die Schmerzmittel - angeblich das Opioid Tilidin - vorsichtig einnehmen, da man ansonsten leicht „von Sinnen“ sei. Diese Aussage spricht vielmehr für den bewussten und nicht leichtfertigen Umgang des Erblassers mit Schmerzmitteln.