geistigen Zustands des Erblassers bestanden hat, dieser zur Beurteilung der Folgen seines Handelns und zum Leisten von Widerstand gegenüber allfälliger Beeinflussungsversuchen fähig gewesen war und folglich die Urteilsfähigkeit des Erblassers zu vermuten ist. Einzig die Hinweise des Berufungsklägers, der Erblasser sei bereits im Jahr 2010 ständig müde und unkonzentriert und er habe ohne Schmerzmittel keinen Schlaf mehr gefunden, lassen diese Vermutung nicht zu Fall bringen. So habe der Erblasser geäussert, er müsse die Schmerzmittel - angeblich das Opioid Tilidin - vorsichtig einnehmen, da man ansonsten leicht „von Sinnen“ sei.