Diese ärztliche Einschätzung erfolgte wohl noch vor dem Hirnschlag des Erblassers und rund zwei Monate vor der öffentlichen Beurkundung des Testaments, beruht jedoch immerhin auf drei Konsultationen zwischen 60 und 70 Minuten und sieben telefonischen Kontakten zwischen 5 und 15 Minuten (bekl. act. 5). Im Zeitraum vom 7. bis zum 21. Januar 2011 kann somit davon ausgegangen werden, dass keine störende Einwirkung des 36 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang