4. 4.1. Dr. med. Christoph Frehner, Allgemeine Medizin FMH, Wil, berichtete der Berufungsbeklagten am 7. November 2012 über seine Behandlung von A im Zeitraum vom 7. bis 21. Januar 2011. Der Patient sei bereits bei der ersten Konsultation in einem deutlich reduzierten körperlichen Allgemeinzustand, jedoch selbständig und geistig völlig klar bei unauffälligem Bewusstseinszustand gewesen. Während der ganzen Behandlungsphase sei der Patient uneingeschränkt urteilsfähig gewesen.