schen der ersten Kontaktaufnahme und der Beurkundung einige Tage vergangen seien. Vor der Beurkundung sei der Erblasser einmal persönlich anwesend gewesen. Dabei sei das Testament besprochen worden. Er sei von Z begleitet worden. Die Vereinbarung für das erste Gespräch aus ihrem Büro sei telefonisch mit Z erfolgt. Der Testamentsentwurf sei ihr am 31. März per E-Mail zugesandt worden, nachdem ein erster, der schriftlich zugestellt worden sei, noch etwas habe korrigiert werden müssen. Der Amtsleiter des Erbschaftsamts Appenzell wies ausdrücklich darauf hin, dass anlässlich der Beurkundung Z nicht mit im Büro gewesen sei. Sie habe draussen gewartet.