Sie habe ihm empfohlen, das neue Testament öffentlich beurkunden zu lassen, da schon eines vorhanden gewesen sei. Diesem Ratschlag folgte der Erblasser und nahm in einem zweiten Schritt mit dem Amtsleiter des Erbschaftamts Appenzell Kontakt auf. Dieser bestätigte mit Schreiben vom 29. März 2012, dass zwi- 35 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang