Franziska Keller während der Konsultation am 24. März 2011 dezidiert gefragt, ob sie das Gefühl hätte, er wäre zurechnungsfähig, da er sein Testament umändern wolle; Es hätte keinen Sinn, dies zu tun, wenn sie der Meinung wäre, er wäre nicht zurechnungsfähig. Es sei Dr. med. Franziska Keller ohne weiteres möglich gewesen, ihm bei der Argumentation, wie und warum er das Testament habe verändern wollen, zu folgen. Sie habe ihm daraufhin gesagt, dass sie ihn für vollständig urteilsfähig erachte. Sie habe ihm empfohlen, das neue Testament öffentlich beurkunden zu lassen, da schon eines vorhanden gewesen sei.