1.2. Wohl haben die beiden Ärzte nach dem Tod von A (folgend: Erblasser) ihre Berichte zuhanden dritter Personen erstellt, ohne sich von ihrer Aufsichtsbehörde vom Berufsgeheimnis zu entbinden. Die Meinung des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh., der Erblasser habe Dr. med. Franziska Keller und Dr. med. Kurt Balmer konkludent vom Berufsgeheimnis entbunden, wird jedoch geteilt: So hat Dr. med. Franziska Keller A auf dessen Frage anlässlich der Konsultation vom 24. März 2011 geantwortet, sie würde bei Anfragen nach seinem Tode bestätigen, dass sie ihn für vollständig urteilsfähig erachte.