7. Gegen diesen Entscheid reichte der Rechtsvertreter von K (folgend: Berufungskläger) am 6. Januar 2014 die Berufungsschrift beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh. ein. (…) 32 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang III. 1. 1.1. Der Rechtsvertreter des Berufungsklägers stellte den Prozessantrag, die von Z (folgend: der Berufungsbeklagten) eingereichten Arztzeugnisse Dr. med. Franziska Keller und Dr. med. Kurt Balmer-Jacobson seien wegen nicht korrekter Entbindung vom Arztgeheimnis aus dem Recht zu weisen oder zumindest nicht zu würdigen.