4. Dr. med. Franziska Keller wies A am 28. April 2011 zur notfallmässigen Beurteilung in den Spital Herisau zu. Am 3. Mai 2011 wurde er dort hospitalisiert, wo er am 15. Mai 2011 verstarb. Er hinterliess als einzigen gesetzlichen Erben seinen Bruder K. 5. Nach erfolgloser Vermittlung reichte der Rechtsvertreter von K am 19. Juni 2012 beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. eine Klage betreffend Ungültigkeit/Herabsetzung ein. 6. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wies mit Entscheid B 17-2012 vom 24. September 2013 die Klage ab.