„1. Sämtliche bisherigen Verfügungen von Todes wegen werden aufgehoben. 2. Ich unterstelle meinen Nachlass dem Schweizerischen Recht. 3. Ich setze als Alleinerbin über mein gesamtes Vermögen Y, geboren (…) 1959, wohnhaft in B, ein. 4. Sollte Y vor mir oder gleichzeitig mit mir versterben, so setze ich deren beiden Söhne (…) als Ersatzerben zu gleichen Teilen ein.“