2.2. Klage auf Herausgabe / vorsorgliche Massnahme (Art. 261 Abs. 1 ZPO) I. 1. Der Rechtsvertreter von X stellte am 23. Dezember 2013 beim Einzelrichter des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. ein Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme und stellte folgendes Rechtsbegehren: „1. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, das Bild „A“, welches er bei der Galerie Koller Auktionen, Hardturmstrasse 102, 8031 Zürich, zur Versteigerung eingeliefert hat, dem Gesuchsteller zu unbeschwertem Eigentum herauszugeben.