Bei X seien diese Voraussetzungen gegeben gewesen: seine von innen heraus kommende Empathie und seine bewunderungswürdige Geduld bei dieser Tätigkeit hätte nicht nur bei ihm Respekt und Bewunderung ausgelöst. Dieses besondere Einfühlungsvermögen habe auch manchmal eine Entspannung von innerer Unruhe und Verängstigung verspannter Körper bewirkt und nicht selten glaubte man auch ein flüchtiges Lächeln auf einem Gesicht entdecken zu können. B legte zwei Fotos in Zeitungsberichten bei, welche den Beschwerdeführer als Teilnehmer an Ausflügen der freiwilligen Helfer vom Pflegeheim Appenzell zeigt.