Pflegeheim Appenzell, gab mit seinem Schreiben vom 3. Dezember 2011 bekannt, dass sich der Beschwerdeführer während mehrerer Jahre auf freiwilliger Basis in der Betreuung von schwerstpflegebedürftigen Bewohnern engagiert habe. Jede Woche sei er mehrmals gekommen, um Bewohnern, denen es durch eine fortgeschrittene Demenz oder durch andere neurologische Beeinträchtigungen unmöglich gewesen sei, ihre Nahrung selbst einzunehmen, diese einzugeben.