Er habe es verdient, dass man ihn schätze und als Mitbewohner habe er sich sehr gut integriert. Sie hoffen, dass der Beschwerdeführer noch lange bei ihnen wohne. C hielt im Schreiben vom 25. Mai 2011 fest, dass der Beschwerdeführer seit November 2004 ihr Nachbar sei. Sie wohne direkt über ihm und sie hätten seit Anfang an ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Er sei nett, höflich und zuvorkommend. Er sei immer bereit, kleine nachbarschaftliche Dienste zu übernehmen. Er giesse in ihrer Abwesenheit die Pflanzen und leere den Briefkasten. Während seiner Abwesenheit schaue sie auf seine Katze.