Dies ist auch vorliegend der Fall. Der Beschwerdeführer hat insgesamt fünf Referenzschreiben von schweizerischen Freunden, Bekannten und weiteren Personen (z.B. Vermieter, Nachbarin, ehemaliger Leiter Pflegedienst im Kantonalen Pflegeheim Appenzell, Freunde) zu den Akten gereicht. (…). Der Vermieter teilte in seinem Schreiben vom 24. Mai 2011 mit, dass der Beschwerdeführer ein netter und sauberer Mitbewohner sei und die ihm überlassene Wohnung und Garten, trotz seiner Beschwerden, zur besten Zufriedenheit pflege. Er habe es verdient, dass man ihn schätze und als Mitbewohner habe er sich sehr gut integriert.