Beschwerdeführer hat sogar während seiner stationären Aufenthalte in der Rheinburg- Klinik in Walzenhausen erst im Verlauf des Aufenthalts sich öffnen und von seinen zurückliegenden Foltererlebnissen mit Gefängnisaufenthalten in der Türkei berichten können. So ist nachvollziehbar und verständlich, dass dem Beschwerdeführer anlässlich der Befragungen betreffend Einbürgerung, in denen er mit seiner Vergangenheit, insbesondere mit den Vorgängen während seines Gefängnisaufenthalts in der Türkei, konfrontiert worden ist, sowohl die deutsche Sprache an und für sich als auch das Abrufen eines