20 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang Umsetzung der gesetzlichen Einbürgerungskriterien sind dabei die konkreten Fähigkeiten der behinderten Person zu berücksichtigen bzw. die Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen ist in einer an den spezifischen Möglichkeiten ausgerichteten und diese angemessen würdigen Art und Weise zu prüfen (vgl. BGE 135 I 49 E. 6.1; BGE 139 I 169 E. 7.2.4).