Die beim Beschwerdeführer festgestellten Defizite seien ursächlich durch seine folterbedingte Traumatisierungen und die daraus resultierende posttraumatische Belastungsstörung bedingt. Die entsprechende Störung sei selbst der ReKo nicht gänzlich verborgen geblieben. So heisse es in einem Protokoll der ReKo vom 29. Oktober 2012, sie stelle mit Bedauern fest, dass X von seiner Krankheit sehr gezeichnet sei, dass er sich auf Grund seiner gesundheitlichen Defizite nicht gut ausdrücken könne, sei sehr verständlich. Trotz dieses Zugeständnisses, glaube die Kommission aber, den Gesuchsteller gleich behandeln zu können, wie einen gesunden Gesuchsteller.