Einzig im Zusammenhang mit dem Verfahren um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung sei nochmals von einem gewissen psychischen Druck die Rede gewesen. Es sei aber nicht um alte Beschwerden gegangen, sondern im Gegenteil um einen neuen Druck, der erst durch die schlechte körperliche Gesundheit des Gesuchstellers, die 1999 zu einer IV-Rente geführt habe, und durch den ungewissen Aufenthaltsstatus hervorgerufen worden sei.