Als Begründung führte er im Wesentlichen auf, gemäss den Feststellungen der Kommission für Recht und Sicherheit (folgend: ReKo) seien die Deutschkenntnisse von X ungenügend. Fragen hätten teilweise auf Hochdeutsch gestellt werden müssen. Dennoch seien sie vom Gesuchsteller mehrfach überhaupt nicht verstanden worden. Die gegebenen Antworten seien teilweise nicht verständlich gewesen. Obschon sich die Kommission für die Befragung sehr viel Zeit genommen und dem Gesuchsteller den nötigen Raum gelassen habe, um in Ruhe zu überlegen und zu antworten, sei kein eigentliches Gespräch entstanden.