Die Standeskommission gelangt aufgrund dieser Erwägungen zum Schluss, dass die beiden Parzellen der Rekurrentin im Perimeter zu belassen sind. Sie weist den Rekurs auch in Bezug auf den Antrag auf Entlassung aus dem Beteiligtenverzeichnis ab. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1128 vom 21. Oktober 2014 11 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang 1.5. Abweichung von Einzelbauvorschriften in einer Quartierplanung