Die behauptete Gefährdung der finanziellen Existenz begründen der Rekurrent und das Pächterehepaar aber in keiner Art und Weise. Sie legen insbesondere nicht dar, inwiefern die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bau- und Umweltdepartements fehlerhaft sein sollten. Das Bau- und Umweltdepartement hatte gestützt auf die Angaben der landwirtschaftlichen Beratung ausgeführt, die Mittelflussberechnung zeige eine jährliche Veränderung der flüssigen Mittel um Fr. 3‘000.--, und der Betrieb könne damit auch in Zukunft rentabel bewirtschaftet werden.