4. Nicht strittig ist, dass die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes der Pächter wirtschaftlich rentabel und existenzsichernd ist. Der Rekurrent behauptet zwar, ohne die Abparzellierung sei die finanzielle Existenz der Pächter gefährdet, ihnen werde gar die Grundlage für eine Tätigkeit als selbständige Bauern gänzlich entzogen. Die Pächter bekräftigten dies in ihrem Brief an die Standeskommission.