Die Pächter bewirtschafteten insgesamt 20ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Die landwirtschaftliche Beratung sei in ihrem Bericht vom 17. Juni 2014 zum Schluss gekommen, dass für den Betrieb eine Wohnnutzung erforderlich sei und dass dieser auch in Zukunft rentabel bewirtschaftet werden könne. Der Pächter sei 55 Jahre alt. Es könne damit von einer längerfristigen Betriebsexistenz ausgegangen werden. Die landwirtschaftliche Wohnbaute werde demnach für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung noch benötigt, und eine Abparzellierung müsse daher aus raumplanungsrechtlicher Sicht abgelehnt werden.