Das Bau- und Umweltdepartement hat mit der angefochtenen Verfügung entschieden, dass für das Gebäude keine raumplanerische Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Es ist hierbei aufgrund des vom Rekurrenten eingereichten Situationsplans davon ausgegangen, dass eine Fläche von rund 1‘350m3 abgetrennt werden soll. Das Grundstück liege in der Landwirtschaftszone. Es werde vom Pächterehepaar bewohnt. Es diene somit landwirtschaftlichen Zwecken. Die Pächter bewirtschafteten insgesamt 20ha landwirtschaftliche Nutzfläche.