Damit das Gebäude und die Stützmauern weniger in Erscheinung treten, sollten aber eine Begrünung der Stützmauern vorgenommen und auf der Südseite des Stalls hochstämmige Bäume, vorzugsweise Linden, gepflanzt werden. Unter Berücksichtigung dieser Auflagen erscheint der Standeskommission das um 50cm gesenkte Projekt bewilligungsfähig. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 669 vom 10. Juni 2014 5 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang 1.3. Abparzellierung eines Wohnhauses von einem landwirtschaftlichen Grundstück