6.4. Gleichzeitig ist aber zu betonen, dass das Bauvorhaben nach Auffassung der Standeskommission bei einer Realisierung mit einem 50cm tieferen Nullpunkt bewilligt werden kann. Das Projekt selber ist nämlich sorgfältig und abgestimmt auf die bestehenden Bedürfnisse geplant worden. Eine Realisierung ist daher unter Berücksichtigung der besagten Höhenreduktion grundsätzlich möglich. Damit das Gebäude und die Stützmauern weniger in Erscheinung treten, sollten aber eine Begrünung der Stützmauern vorgenommen und auf der Südseite des Stalls hochstämmige Bäume, vorzugsweise Linden, gepflanzt werden.