Diese Begründung des Bezirksrats für die ungenügende Eingliederung ist aus Sicht der Standeskommission nachvollziehbar. Da das Bauvorhaben in der Landschaftsschutzzone erhöhten Anforderungen an die Einpassung genügen muss, kann vom Rekurrenten verlangt werden, dass er die Baute im Rahmen des Zumutbaren so anlegt, dass diese Anforderungen erfüllt werden. (…)