Als Zwischenergebnis ist damit festzuhalten, dass keine speziellen Schutzziele auszumachen sind, welche in dieser Landschaftsschutzzone zu wahren wären, durch das Bauprojekt aber missachtet würden. 5.1. Nach Ansicht des Bezirksrats kommt die geplante Baute an einem sehr exponierten, das heisst von weitem einsehbaren Standort zu stehen. Der Stall trete deshalb, aber auch wegen seiner grossen Dimension wuchtig und negativ in Erscheinung. (...) 6.1. Soll der Landschaftsschutz nicht jegliche Bedeutung verlieren, so kann die Zonenkonformität nicht jedes beliebige Volumen eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes rechtfertigen.