Als Schutzziel der Landschaftsschutzzone bleibt damit der Erhalt der typischen Landschaftsform. Die Rippenlandschaft und die Rundhöcker, die es zu erhalten gilt, würden durch umfangreiche Geländeveränderungen, wie sie beispielsweise mit einer Kiesgrube verbunden wären, stark beeinträchtigt. Die Erstellung eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes ist dagegen mit kleineren Auswirkungen auf die typische Landschaft verbunden.