4.3. Das vorliegende Bauvorhaben trägt zweifellos zur gewünschten landwirtschaftlichen Pflege bei. Kann es nicht realisiert werden, leidet unter Umständen die angestrebte landwirtschaftliche Pflege, was dem Schutzziel abträglich wäre. Ebenso wenig werden wegen des Bauprojekts Feldgehölze beseitigt, die nach dem Planungsbericht in dieser Zone erhalten werden sollen.